Berufsausübungsbewilligungen: Revidierte Umsetzung mit Augenmass
Regierungspräsidentin Natalie Rickli hat gestern mit ihren Mitarbeitenden vom Amt für Gesundheit (AFG) der Gesundheitsdirektion Zürich die überarbeitete kantonale Umsetzung des Gesundheitsberufegesetzes in Bezug auf die Handhabung der BAB (Berufsausübungsbewilligungen) den Vertretungen der Verbände und Betriebe sowie den Spitexorganisationen vorgestellt.
Nach einer ersten Durchsicht sieht es nach einer guten und praktikablen Lösung aus!
Gemeinsam mit dem AFG, dem Spitex-Verband des Kantons Zürich, Physio zürich-glarus, weiteren Verbänden und unserer Sektion ist eine für die Praxis machbare Lösung entstanden.
Wir bedanken uns im Namen unserer Mitglieder dafür!
Gerne werden wir den Vorschlag der GD aufnehmen und für Betriebe und Organisationen in den nächsten Wochen aus Sicht der Verbände Fachempfehlungen formulieren.
Detailinformationen finden sich hier: Berufsausübungsbewilligung