
Gesamtarbeitsverträge: Abwarten bis der Bumerang zurückkommt?
Gespannt erwarten wir die Umsetzungsvorlage zur Etappe 2 der Pflegeinitiative, welche im Frühsommer in die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte kommen wird.
Besonders interessiert unsere Pflegenden in der „GAV-Wüste“ unserer Sektionskantone, ob die Verhandlungspflicht weiterhin in der Gesetzesvorlage enthalten sein wird.
Seit Jahren fordern wir von den Betrieben in unseren Sektionskantonen, endlich mit den Personalverbänden in GAV-Verhandlungen zugunsten der Angestellten der Gesundheitsbetriebe zu treten. Weder Behörden noch die strategischen Gremien machen Druck – im Gegenteil: Es herrscht eine unverständliche Haltung des Zuwartens in dieser Frage.
Andere Kantone sind hier längst weiter: Sogar in der eher "konservativen" Zentralschweiz gibt es seit vielen Jahren Gesamtarbeitsverträge.
Wir staunen gemeinsam mit unseren Mitgliedern darüber.
Nun, warten wir die Gesetzesvorlage ab: Diese wird wohl nach wie vor eine Verhandlungspflicht für GAV enthalten.
Was nicht nur zeitgemäss, sondern längst überfällig ist!