Inkraftsetzung Ausbildungsoffensive Kanton Schaffhausen
Gesetzliche Grundlagen zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Regierungsrat hat das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Mit dem kantonalen Einführungsgesetz wurden Massnahmen beschlossen, um auf Seiten der Pflegeeinrichtungen mehr Studierende für eine Ausbildung Pflege FH/HF zu gewinnen, diese in Schule und Praxis zu unterstützen und die Schnittstellen zwischen Schule und Praxis zu verbessern. Es enthält Bestimmungen zu den Handlungsfeldern "Beiträge an die praktische Ausbildung", "Beiträge an die Höheren Fachschulen zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse" sowie "Beiträge an den Lebensunterhalt von Studierenden". Daneben wurde eine Ausbildungsverpflichtung für die Ausbildung von Pflegefachpersonen FH/HF eingeführt. Die kantonale Verordnung mit den Detailregelungen der Beitragsleistungen tritt ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier.
Unsere Sektion hat die Entstehung des Gesetzes begleitet und konnte sich aktiv einbringen. Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen des Kantons für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Etappe 1 der SBK-Pflegeinitiative.