Teuerungsausgleich für die Angestellten der kantonalen Spitäler
Der Regierungsrat hat entschieden, für die kantonalen Angestellten die aufgelaufene Teuerung ab dem 1. Januar 2025 mit 1,1 Prozent auszugleichen. Der SBK ZH/GL/SH fordert die Regierung auf, die Mittel für den Teuerungsausgleich auch ihren selbständig öffentlich-rechtlichen Spitälern zur Verfügung zu stellen.
2022 haben die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw), das Kantonsspital Winterthur (KSW), die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) und das Universitätsspital Zürich (USZ) zusammen mit der Gesundheitsdirektion ihre Personalreglemente überarbeitet.
Weil auch unser Berufsverband erhebliche Bedenken hatte, dass sich für das Personal die Situation besonders beim Lohn und Teuerungsausgleich in diesen Gesundheitsbetrieben verschlechtern könnte, und deswegen das Verwaltungsgericht angerufen wurde, kritisierte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich dieses Vorgehen.
Medial wurde von der Regierung versprochen, dass das Gesundheitspersonal der vier Spitäler mit den angepassten Personalreglementen gestärkt werde.
Der Kanton Zürich wolle die Handlungsmöglichkeiten nutzen, um die personelle Situation im Gesundheitswesen zu verbessern und um nachhaltig attraktivere Anstellungsbedingungen zu schaffen.
Wie sehen diese Zusagen nun angesichts der aufgelaufenen Teuerung aus?
Seit Einführung der überarbeiteten Personalreglemente sind die vier selbständig öffentlich-rechtlichen Spitäler nicht mehr verpflichtet, den vom Regierungsrat beschlossenen Teuerungsausgleich zu übernehmen.
Leider müssen wir feststellen, dass diese Betriebe unter dem vom Regierungsrat beschlossenen Teuerungsausgleich blieben. Auch in diesem Jahr ist es unsicher, ob der Teuerungsausgleich ab dem 1. Januar 2025 mit 1,1 Prozent gleich wie beim Kanton vollzogen wird.
Auch die Angestellten der kantonalen Spitäler und Kliniken sind von der Erhöhung der Mietzinsen, Energie- und Lebensmittelpreise sowie den ständig steigenden Krankenversicherungsprämien stark betroffen.
Wir fordern deshalb den Zürcher Regierungsrat dazu auf, den kantonalen Spitälern dieselben Mittel für den Teuerungsausgleich zur Verfügung zu stellen und damit Wort zu halten.