Vergütung der Umkleidezeit: Das KSW als Schlusslicht
Nachdem unser Berufsverband schlechte Lösungen für die Angestellten des KSW bei der Vergütung der Umkleidezeit stets abgelehnt hat, forderten wir im Juli 2022 nicht nur eine sehr gute und rasche, sondern eine rückwirkende Umsetzung. In Anbetracht der SBK-Pflegeinitiative kann es sich das KSW nicht leisten, schlechte Konditionen zu schaffen. Konkrete Forderungen, wie eine Vergütung ausfallen soll, sind beim KSW seitens Berufsverband hängig. Für die Verhandlung ist ein Termin Anfang Dezember 2022 vereinbart.
Das Thema ist bereits von unserem SBK ZH/GL/SH im Frühjahr 2019 beim KSW anhängig gemacht worden. Irritierende "Wildwest"-Ideen wurden von unserem Verband im sozialpartnerschaftlichen Dialog, den wir verschiedentlich mit dem KSW unterhielten, jeweils abgelehnt.
Natürlich hat die Pandemie-Situation die Beförderung des Themas etwas blockiert. Jedoch gibt es seit Längerem keinen Grund mehr, wieso keine Lösung auf dem Tisch ist. Proaktiv gab es von der Arbeitgeberin nie etwas zu verzeichnen. Diesbezügliche Aktivitäten mussten stets von unserem Verband mühsam angeschoben werden, damit das Thema nach vorne gebracht werden konnte.
Im Frühjahr 2019 hatte unser Verband eine grossangelegte Umfrage zur Vergütung der Umkleidezeit durchgeführt, an der rund 1'800 Pflegende teilgenommen haben. Das klare Resultat lautete, dass die Angestellten mehr Freizeit in Form von Umkleidekompensationstagen - nämlich genauso wie wir sie entwickelt haben -, wünschten anstatt mehr Geld im Portemonnaie. Diese Position hat sich seither nicht geändert. Im Gegenteil! Für die Pflegenden ist mehr Frei- und Ruhezeit zunehmend wichtiger infolge der starken Belastungen in ihrem Arbeitsalltag.
Konkret haben wir daher vor ein paar Wochen beim KSW fünf bis acht Kompensationstage gefordert (je nach betrieblich benötigter Umkleidezeit) oder, gestützt auf aktuelle Rückkoppelungen mit Mitgliedern, ein Mix aus einer erheblichen Geldpauschale plus Kompensationstage.