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Voller Teuerungsausgleich für die vier kantonalen Spitäler des Kantons Zürich!

KSW, ipw, PUK und USZ und bleiben hinter der realen Teuerung zurück sowie hinter dem Teuerungsausgleich für die Staatsangestellten des Kantons Zürich. Der Kanton Zürich beschloss einen Teuerungsausgleich von 1,1 Prozent. Unser Berufsverband hat die Spitalleitungen schon Mitte November 2024 dazu aufgerufen, den Teuerungsausgleich für das Gesundheitspersonal im Jahr 2025 dementsprechend auszugleichen.

Auch der Zürcher Regierungsrat wurde von uns aufgefordert, diesen kantonalen Spitälern die Mittel für den Teuerungsausgleich zur Verfügung zu stellen und keine Sparübungen auf Kosten des Gesundheitspersonals zu machen.

Seit die Spitäler bei ihrem Personal knausern, verlangt der SBK ZH/GL/SH kategorisch, dass die Teuerung mit 1,1 Prozent auszugleichen ist.

Der Kaufkrafterhalt gehört zu guten Anstellungsbedingungen und von den Arbeitgeberinnen zeitgemässe Konditionen zu schaffen, steht im Zentrum der Umsetzung der SBK-Pflegeinitiative. Strikt wird von uns kritisiert, dass, anstatt für Verbesserungen beim Spitalpersonal zu sorgen, ausgerechnet dort gespart wird. Das steht diametral zu positiv entwickelten Arbeitsbedingungen, weswegen das dringend benötigte Pflegefachpersonal eben genau nicht gewonnen werden kann.

Unser Berufsverband lädt die Mitarbeitenden der vier kantonalen Spitäler Kt. Zürich deswegen sehr dazu ein, den Protest des Gesundheitspersonals für einen vollen Teuerungsausgleich zu unterzeichnen.

Link zum Protest

(mit dem QR-Code kommt ihr ebenfalls direkt auf diese Seite).

Eine gemeinsame Aktion mit Physioswiss ZH-GL, VPOD Zürich und unserer Sektion.