Rechtsschutz
Der SBK gewährt seinen Mitgliedern gegebenfalls Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Er übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten sowie die Kosten allfälliger Gutachten.
Wichtig!
Das Gesuch um Gewährung des Rechtsschutzes wird durch unsere Rechtsberatung gestellt.
Dieses muss unmittelbar nach Eintritt des Rechtsschutzfalles gestellt werden. Nehmen Sie deshalb unverzüglich Kontakt auf mit unserer Rechtsberatung. Hier können Sie auch weitere Fragen klären.