Verbesserung für das Pflegepersonal der Stadt Winterthur

Ab 1. Juni 2024 gesetzliche Grundlage für die Vergütung der Umkleidezeit

Umkleidezeit ist Arbeitszeit. Unser Berufsverband SBK stellte zusammen mit Kollegenverbänden den erfolgreichen Antrag, damit eine städtisch einheitliche Grundlage für die Entschädigung geschaffen wird. Speziell für die Pflegenden ist die neue Abgeltung der Umkleidezeit eine relevante Verbesserung der Anstellungsbedingungen.

 

Bis anhin wurde bei den städtischen Verwaltungsbereichen die Behandlung der Umkleidezeit unterschiedlich gehandhabt. Je nach dem wurde die Zeit, in der sich Angestellte obligatorisch eine Arbeitskleidung anziehen müssen, entschädigt oder eben nicht. Speziell im Bereich Alter und Pflege Winterthur gab es keine separate Zeit- oder Geldentschädigung, d.h. die Umkleidezeit gilt beim Pflegepersonal bisher als vergütet mit dem Lohn.

 

Nun endlich wird dank des entsprechenden Antrags vom November 2022 die Vergütung der Umkleidezeit für die Angestellten der Stadt Winterthur in der Vollzugsverordnung zum Personalstatut verankert. Hierbei wird auch die regelmässige Überprüfung einer Vergütung aufgenommen.

 

Die per 1. Juni 2024 in Kraft tretende Bestimmung ist ganz speziell für die Pflegenden, die im Bereich Alter und Pflege Winterthur tätig sind, eine tragfähige Grundlage für eine starke Verbesserung der Anstellungsbedingungen. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit diesem städtischen Bereich wurde mit unserem Berufsverband bereits über die konkrete Entschädigung diskutiert.

 

Auch hinsichtlich der Umsetzung der SBK-Pflegeinitiative ist die Nachricht aus Winterthur eine sehr gute Nachricht, weil eine wichtige Forderung erfüllt wird.