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TA ZH

Nach der Halbierung des Teuerungsausgleichs für das Jahr 2026 durch die Mehrheit des Zürcher Kantonsrates, schaffen die vier selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten ipw, KSW, PUK und USZ, im Kanton Zürich Fakten und zeigen sich zunehmend gegenüber ihren Angestellten in Bezug auf den Teuerungsausgleich knausrig.

Infolge der "neuen" Personalreglemente, die den Spitälern bei Lohnmassnahmen mehr Spielraum lassen und die von unserem Berufsverband abgelehnt worden sind, wird die Distanz zur kantonalen Lohntabelle sukzessive grösser. Im negativen Sinne versteht sich.
Versprochen wurde jedoch von diesen Arbeitgeberinnen bei den Anpassungen, dass es mittels den gelockerten Bestimmungen bei den Personalreglementen mehr Spielraum für nötige Verbesserungen geben würde, dies selbstverständlich auch im Zuge der Umsetzung der SBK-Pflegeinitiative. Die Nutzung des Spielraums geht jedoch leider zu Lasten des Personals

Statt wie in früheren Jahren diskussionslos den kantonalen Teuerungsausgleich zu übernehmen, wird zwar von einer „Lohnerhöhung für alle“ gesprochen - in der Realität bedeutet dies aber wegen der nicht ausgeglichenen Teuerung faktisch einen Reallohnverlust. Dass dies zudem zu abweichenden Lohntabellen bei diesen vier Arbeitgeberinnen führt, ist klar. Dies nicht nur in Bezug auf die kantonale Lohntabelle, sondern: Jedes Spital reiht seine Angestellten nach einer eigenen Tabelle ein.

Der SBK ZH/GL/SH fordert die Spitalleitungen dazu auf, ihre Entscheide zu Gunsten des Personals zu überdenken und die kantonale Vorgabe zu übernehmen. D.h. die Teuerung entsprechend mit 1,1% auszugleichen.
Ausserdem fordert unser Berufsverband bei künftigen Lohnmassnahmen, dass diese mit den Sozialpartnern endlich verhandelt werden.