SP News

Der SBK ZH/GL/SH war erneut erfolgreich

Bei den Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich (GFA) wird bald eine Personalkommission eingeführt

Für die Angestellten ist ihre betriebsinterne Mitwirkung stets sehr wichtig. Unser Berufsverband hat daher bei den Gesundheitszentren für das Alter die Einführung einer Personalkommission beantragt. Bald ist es soweit: Kürzlich haben wir bereits an der Vernehmlassung für das entsprechende Reglement teilgenommen.

Die Personalkommissionen bei der Stadt Zürich stützen sich auf die personalrechtlichen Bestimmungen und auf das Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben ("Mitwirkungsgesetz").

Unserem Berufsverband ist es nun mit sozialpartnerschaftlichen und kontinuierlichen Dialogen gelungen, bei den Gesundheitszentren für das Alter (GFA) mit rund 40 Standorten, bei denen über 4'000 Mitarbeitende tätig sind, die Mitwirkung des Personals zu stärken.

Die Personalkommission soll die Interessen aller Mitarbeitenden der GFA gegenüber der Geschäftsleitung wahren, dies insbesondere in Gesamt-GFA betrieblichen und organisatorischen Fragen.

Für das neue Reglement, mit dem u.a. die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Abwicklung der Wahlen definiert werden, wurden wir Mitte Juni 2024 zur Vernehmlassung eingeladen und wir haben selbstverständlich bei unserer Stellungnahme die Gelegenheit genutzt, Änderungsvorschläge bei den GFA einzureichen.

Mit dem Start der nötigen Abläufe für die Bildung der Personalkommission ist ca. gegen Ende August 2024 zu rechnen.

Damit die Personalkommission tatsächlich entstehen wird und sie ihre Mitwirkungskraft entfalten kann, ist es ausserordentlich wichtig, dass sich aus allen Berufsgruppen der GFA Kandidatinnen und Kandidaten zu Wahl stellen.

Sobald wir von den GFA Informationen über die konkrete Zeitplanung für die betriebsinternen strukturierten Abläufe erhalten haben, damit die Personalkommission erstmals realisiert werden kann, werden wir gerne wieder orientieren.