Demo Bern v2

Umsetzung der Pflegeinitiative

Am heutigen 1. Juli 2024 geschieht Historisches!

Die 1. Etappe der Pflegeinitiative tritt in Kraft!

 

  • Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege können a- und c-Leistungen ohne Arztverordnung eigenständig abrechnen - endlich! 
  • Die Ausbildungsoffensive wird umgesetzt.

 

Der Kanton Zürich hat die Umsetzung aufgegleist und wird den Hebel in Rahmen der Ausbildungsoffensive in drei Bereichen ansetzen: Er wird die Betriebe, die Bildungsinstitutionen und die Studierenden direkt unterstützen. Das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und das dazugehörende Ausführungerecht treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG Ausbildungsfördergesetz Pflege) für die zusätzlichen Beiträge an die HF (Teilprojekt 2) und die finanzielle Unterstützung der Auszubildenden (Teilprojekt 3) wurde am 7. Februar 2024 dem Kantonsrat überwiesen. Die Behandlung des Gesetzesentwurfs in der zuständigen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) des Kantonsrates sind weit fortgeschritten. Sobald die KSSG das Gesetz zu Handen des Kantonsrates verabschiedet hat, wird es publiziert.

Auf der Basis des Einführungsgesetzes wird der Regierungsrat eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese regelt die Details der im Einführungsgesetz geregelten gesetzlichen Vorgaben. Die aktuelle Planung sieht vor, dass Einführungsgesetz und Verordnung gleichzeitig mit der Bundesgesetzgebung in Kraft treten, also rückwirkend per 1. Juli 2024.

Beiträge an die Betriebe (Teilprojekt 1)
Die Betriebe leisten einen erheblichen Beitrag an die Ausbildung von Pflegefachpersonen HF/FH. Grundsätzlich ist die Ausbildungstätigkeit über die Fallpauschalen (Akutspital) bzw. über die Restfinanzierung (Langzeitpflege und Spitex) abgegolten. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kosten damit nicht vollständig gedeckt sind. Ab 1. Juli 2024 werden alle Institutionen, welche Praktika für Pflege HF/FH anbieten, berechtigt sein, eine zusätzliche Vergütung zu erhalten. Diese wird rückwirkend voraussichtlich im Q2/2025 zum ersten Mal ausgerichtet. Die Entschädigung erfolgt mit einem Fixbetrag pro geleisteter Ausbildungswoche. Ausbildungswochen, die über der Ausbildungsverpflichtung geleistet werden, sollen mit einem höheren Betrag vergütet werden. Die Betriebe müssen nach vordefinierten Kriterien nachweisen müssen, dass sie Gelder zweckgebunden einsetzen (z.B. für die Erhöhung des Stellenetats Berufsbildner/innen). Zusätzlich wird ein Budget für innovative Projekte zur Erhöhung der Ausbildungspotentials und/oder der Ausbildungsqualität für die Ausbildungen Pflege HF/FH zur Verfügung stehen. Erste Projekte sollen ab 2025 mitfinanziert werden können.

Angebote an den Höheren Fachschulen (Teilprojekt 2)
Mithilfe von Angeboten für die Studierenden Pflege HF an den Bildungsinstitutionen, soll die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Diese Angebote können beispielsweise Schnupperangebote für Interessierte, Vorbereitungsangebote für Quereinsteigende sowie Kurse für Studierende zur Förderung der Resilienz im Berufsalltag.

Angebote an den Fachhochschulen
Für die Fachhochschulen ist ein Sonderprogramm Pflege mit dem Ziel geplant, die Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege (Bachelor FH) zu erhöhen. Die Massnahmen werden derzeit von swissuniversities im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) erarbeitet und die ZHAW beteiligt sich daran. Dieses Programm ist nicht Objekt des EG Ausbildungsfördergesetz Pflege.

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung (Teilprojekt 3)
Zukünftige Pflegefachpersonen sollen während ihrer Ausbildung an einer Höhere Fachschule (HF) oder einer Fachhochschule (FH) finanzielle Unterstützung (Förderbeiträge) erhalten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben soll ein möglichst grosser Personenkreis profitieren, um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen.

Die Förderbeiträge im Kanton Zürich für die Studierenden Pflege HF/FH im Rahmen der Pflegeinitiative stehen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Unabhängig von der finanziellen Unterstützung im Rahmen der 1. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative können Ausbildungsbeiträge im Rahmen des Stipendienwesen beantragt werden. Hier finden Sie alle Informationen zum Gesuch: Anleitung für das Beantragen von Stipendien und Darlehen | Kanton Zürich (zh.ch).

Informationen zur Umsetzung sind auch hier zu finden.

Informationen zum Kanton Glarus finden Sie hier.

Informationen zum Kanton Schaffhausen sind hier publiziert.

Auf der Homepage des SBK-ASI (Schweiz) findet sich ein fortlaufend aktualisierte Seite zur Umsetzung!