Berufsausübungsbewilligung (BAB) für Pflegefachpersonen im Kanton Zürich: Mehr statt weniger Bürokratie in der Pflege?

Das Amt für Gesundheit (AFG) der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat vor Kurzem an einer Informationsveranstaltung für Leistungserbringer und Verbände bekannt gegeben, dass der Kanton Zürich die Veränderungen auf eidgenössischer Ebene im Zusammenhang mit dem Gesundheitsberufegesetz (GesBG) sehr restriktiv auslegt: Als einziger Kanton fordert Zürich von sämtlichen Pflegefachpersonen in den Spitex-Organisationen ab einem Beschäftigungsgrad von 50% neu eine Berufsausübungsbewilligung. 

Offenbar gilt diese nun auch für Abteilungsleitungen, nicht nur für Pflegedienstleitungen in den Spitälern (nicht nur für die Pflegedienstleitungen, resp. Pflegedirektor:innen).

Diese bürokratische Hürde hat nebst einem zusätzlichen Administrativprozess auch Kostenfolgen von CHF 800.- pro Mitarbeiter:in. Allein der Spitex-Verband rechnet insgesamt mit Zusatzkosten von 1- 2 Millionen Franken.  Für die Spitäler besteht unseres Wissens noch keine Kostenfolgenschätzung.  Angesichts der Tarifkrise und Fachkräftemangels eine unnötige Zusatzbelastung für Betriebe und Mitarbeitende.

Pflegefachpersonen verfügen über eine qualifizierte Berufsausbildung und handeln nach bestem Wissen und eigenverantwortlich für ihre Kund:innen/Patient:innen. Beispielsweise verfügt jede Spitexorganisation über ein Fehlermeldesystem (CIRS), ein Hygiene- und Qualitätskonzept (QMS) sowie fachliche Supervision und/oder Support durch Pflegeexpert:innen. Komplexe Patientensituationen werden regelmässig im Fachteam reflektiert und auch mit den zuständigen Hausärzt:innen oder Psychiater:innen besprochen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Spitäler, Heime und Kliniken im Kanton Zürich. 

Ausserdem müssen die geltenden Bestimmungen des Kanton Zürich für die Betriebsbewilligung allesamt erfüllt werden, damit diese überhaupt erteilt wird.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der SBK-Pflegeinitiative sollten bestens qualifizierten Pflegefachpersonen nicht weitere bürokratische Hürden in den Weg gelegt – sondern diese wenn immer möglich reduziert und abgebaut werden.

Unsere Sektion fordert deshalb die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich dazu auf, diese unsinnige Ausweitung der ansonsten sinnvollen Berufsausübungsbewilligung auf Mitarbeitende der Spitex und Kaderpersonal bis auf Ebene Abteilungsleitungen in Akutspitälern zurückzunehmen und denselben Spielraum zu nutzen, wie es andere Kantone tun, welche das Gesundheitsberufegesetz im Sinne des BAG mit einem gewissen Augenmass umsetzen.


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