Die betriebsinterne Mitwirkung für die Angestellten wird bei den Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich (GFA) gestärkt

Der SBK ZH/GL/SH war erfolgreich: bald wird bei den GFA eine Personalkommission eingeführt. Bereits berichteten wir darüber:

https://sbk-zh.ch/de/aktuell/bei-den-gesundheitszentren-fuer-das-alter-der-stadt-zuerich-wird-bald-eine-personalkommission-eingefuehrt

Angestellte, die sich für die Personalkommission zur Wahl stellen möchten, können sich für die Kandidatur in der Zeit vom 30. September bis am 28. Oktober 2024 anmelden. Wer sich anmelden kann, ist im Reglement "Personalkommission (PEKO) Gesundheitszentren für das Alter" festgehalten, bei dem sich unser Berufsverband in Form der Vernehmlassung beteiligt hat.

Das "PEKO-Reglement" ist allen Angestellten der GFA zugänglich. Ferner werden Informationen zur PEKO und zum Wahlprozedere in Walk-in-Terminen nähergebracht.

Die GFA-PEKO setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen aus den Berufsgruppen 

·         Pflege / Betreuung (5 Personen)

·         Hotellerie (3 Personen)

·         Aktivierungs- und Medizinische Therapien, MPA, Ärzt/-innen, Arztsekretariat, SiL und Memory Clinic
          Entlisberg (1 Person)

·         Technischer Dienst / Verwaltung Betriebe (1 Person)

·         Services und Schulungszentrum Gesundheit (SGZ) (Verwaltung zentral) (1 Person)

Die für die PEKO-Tätigkeit erforderliche Zeit gilt als Arbeitszeit unter Berücksichtigung von definierten Obergrenzen.

Die Wahlen bei den GFA beginnen am 18. November und enden am 16. Dezember 2024. Die Resultate werden am 19. Dezember 2024 publiziert.

Weil es sich bei der PEKO um ein wichtiges betriebsinternes Mitwirkungs-Gremium handelt, möchten wir nicht nur aber auch unsere Mitglieder bestärken, sich für eine Kandidatur anzumelden. Wenn zu einer Kandidatur oder sonstige Fragen zur PEKO bestehen, können sich Mitglieder selbstverständlich an uns wenden